Nach dem Großschaden sieht die Welt anders aus: Versicherungsvertragsstreitigkeiten sind vorprogrammiert
Newsletter 2-2022
Ein guter Versicherungsschutz deckt vor allem Großschäden ab. Großschäden treten zwar seltener ein, dann aber mit unglaublicher Wucht. Unter Umständen steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel und für den Versicherer eine Menge Geld. Wenn es hart auf hart kommt, hilft unter Umständen nur noch eine Rechtsschutzdeckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten.
Zwar haben Sie vorausschauend Ihre größten Risiken evaluiert und für Ihr Unternehmen jedenfalls eine Feuer-, eine Betriebsunterbrechungs- und eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Doch nach einem Großschaden sieht die Welt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Versicherer anders aus. Während Sie noch die ersten Aufräumarbeiten koordinieren, merken Sie rasch, dass das Hauptinteresse des Versicherers nicht darin besteht, erste Zahlungen zu leisten, sondern eine Menge Fragen zu stellen.
Widerstreitende Interessen im Schadensfall
Denn das Versicherungsvertragsrecht bietet mehrere Möglichkeiten, Leistungsfreiheit einzuwenden wie:
Der Versicherer ist berechtigt, alle diese Fragen zu stellen. Als unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir im Schadensfall auf Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Doch auch wir können den Versicherer nicht zu Schadenszahlungen zwingen – sollte Ihr Anspruch auch noch so berechtigt sein. Trotz Unterstützung ist es in wenigen Fällen erforderlich Ihren Anwalt mit der Einbringung einer sogenannten Deckungsklage vor Gericht zu beauftragen.