zerberstender Eisblock

Nach dem Großschaden sieht die Welt anders aus: Versicherungsvertragsstreitigkeiten sind vorprogrammiert

Newsletter 2-2022

Ein guter Versicherungsschutz deckt vor allem Großschäden ab. Großschäden treten zwar seltener ein, dann aber mit unglaublicher Wucht. Unter Umständen steht die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel und für den Versicherer eine Menge Geld. Wenn es hart auf hart kommt, hilft unter Umständen nur noch eine Rechtsschutzdeckung für Versicherungsvertragsstreitigkeiten.

Zwar haben Sie vorausschauend Ihre größten Risiken evaluiert und für Ihr Unternehmen jedenfalls eine Feuer-, eine Betriebsunterbrechungs- und eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Doch nach einem Großschaden sieht die Welt nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Versicherer anders aus. Während Sie noch die ersten Aufräumarbeiten koordinieren, merken Sie rasch, dass das Hauptinteresse des Versicherers nicht darin besteht, erste Zahlungen zu leisten, sondern eine Menge Fragen zu stellen.

Widerstreitende Interessen im Schadensfall

Denn das Versicherungsvertragsrecht bietet mehrere Möglichkeiten, Leistungsfreiheit einzuwenden wie:

  • Wurden sämtliche gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsauflagen erfüllt? Liegt eine Gefahrerhöhung vor?
  • Wurde ein Sachschaden grob fahrlässig herbeigeführt?
  • Wurde ein Haftpflichtschaden in Kauf genommen?
  • Hatten Sie vielleicht Kenntnis von der Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit von Waren und Arbeiten?
  • etc

Der Versicherer ist berechtigt, alle diese Fragen zu stellen. Als unabhängiger Versicherungsmakler stehen wir im Schadensfall auf Ihrer Seite und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Doch auch wir können den Versicherer nicht zu Schadenszahlungen zwingen – sollte Ihr Anspruch auch noch so berechtigt sein. Trotz Unterstützung ist es in wenigen Fällen erforderlich Ihren Anwalt mit der Einbringung einer sogenannten Deckungsklage vor Gericht zu beauftragen.

Der RVM-Betriebsrechtsschutz deckt auch Versicherungsvertragsstreitigkeiten!

Genau dafür gibt es die Betriebsrechtsschutzversicherung. Diese bietet auch Deckung für außergerichtliche und gerichtliche Versicherungsvertragsstreitigkeiten. Einige wichtige Punkte sollten Sie dabei beachten:
 

  1. Versicherungsvertragsstreitigkeiten sollten bereits in der Grunddeckung und ohne Einschluss des Zusatzbausteins für den Allgemeinen Vertragsrechtsschutz (AVRS) versichert sein.
  2. Für Versicherungsvertragsstreitigkeiten darf keine Streitwertobergrenze gelten.
  3. Streitigkeiten gegen den eigenen Versicherer müssen ebenfalls gedeckt sein.
  4. Die freie Anwaltswahl sollte bereits im außergerichtlichen Bereich, nicht erst bei Klagseinbringung, gewährleistet sein. Das ist nur bei den wenigsten Produkten der Fall.


Zu den Themen Betriebsrechtsschutz und Versicherungsvertragsstreitigkeiten beraten wir Sie gerne persönlich – denn die Schadenablehnungen nehmen überproportional zu.