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D&O-Versicherung

Eine D&O-Versicherung schützt Ihr Privatvermögen vor den finanziellen Folgen von Managementfehlern und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

D&O-Versicherung – Managerhaftpflichtversicherung für Unternehmensverantwortliche

In einer zunehmend komplexen Geschäftswelt stehen Manager und Führungskräfte immer häufiger vor rechtlichen und finanziellen Herausforderungen. Um bei Fehlentscheidungen das Privatvermögen vor möglichen Schadenersatzforderungen zu schützen, ist eine D&O-Versicherung – auch Managerhaftpflichtversicherung genannt – unverzichtbar.

Alles auf einen Blick

Vorteile einer D&O-Versicherung

  • Schutz des Privatvermögens: Schutz vor Schäden aus Managementfehlern
  • Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche: Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren
  • Umfassender Leistungsumfang: Abdeckung einer Vielzahl an Risiken
  • Finanzielle Sicherheit: Vermeidung finanzieller Konsequenzen

Bedeutung der D&O-Versicherung

D&O-Versicherung in Österreich – Schutz für Geschäftsführer und Vorstände

Wie schützen Sie mit einer D&O-Versicherung Ihr Business?

Eine D&O-Versicherung, auch bekannt als Managerhaftpflichtversicherung, ist unerlässlich, um das Privatvermögen von Unternehmensleitern vor unberechtigten Forderungen und finanziellen Schäden zu schützen.

Manager haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Schon kleine Fehler wie eine unzureichende Risikobewertung können zu hohen Schadenersatzforderungen führen. Eine D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen der Verantwortlichen und ermöglicht es ihnen, mutige Entscheidungen zu treffen, ohne Angst vor ruinösen Konsequenzen.

Haftpflichtversicherung für Organe eines Unternehmens:

  • Geschäftsführer
  • Vorstände
  • Aufsichtsräte

Der D&O-Versicherer erfüllt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. 

Norbert Jagerhofer

Leistungsumfang der D&O-Versicherung

Welche Risiken können im Rahmen einer Firmen – D&O-Polizze abgedeckt werden?

  • Organisationsverschulden bei Aufbau und Steuerung des Unternehmens
  • Fehlendes oder mangelhaftes Riskmanagement und die entsprechende Risikoabsicherung
  • Umstrukturierungen und Kapitalmaßnahmen
  • Vermögensschäden durch Managementfehler
  • Forensikkosten & Anwaltskosten
  • Gutachterkosten
  • Nachmeldefrist
  • Zusätzliche Abwehrkosten
  • Strafrechtsschutzbaustein
  • Gehaltsfortzahlung
  • Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
  • Bezahlung gerechtfertigter Forderungen
Anwaltskosten

Im Idealfall wird die D&O-Versicherung mit einer Managerrechtsschutz-Versicherung abgerundet. Zusätzliche Deckung durch Managerrechtsschutz-Versicherung:

  • Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen
  • Strafrechtsschutz
  • Vermögensschadenrechtsschutz vor Haftbarmachung
  • Deckungsklagerechtsschutz-Versicherung

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  • Über 40 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche
  • Allgemein gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Versicherungswesen (insbesondere Haftpflicht-, Bauwesen-, Baugeräte- und Montage- und Projektversicherung)
  • Staatlich geprüfter Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
  • Vortragender bei LINDE, ÖVM/ÖVA, WIFI, ÖPWZ und ARS
  • Fachbuchautor „Bauversicherungen richtig abschließen“ 2. Auflage, Lindeverlag, „Technische Versicherungen“ WKO-Ausbildungsband für Versicherungsmakler
  • Kernkompetenz: Haftpflicht, Financial Lines, Bau- und Projektversicherungen
  • Prokurist bei RVM seit 2011

Häufige Fragen zur D&O-Versicherung

Der Begriff D&O-Versicherung, auch Directors and Officers Versicherung oder Manager-Haftpflicht genannt, stammt aus den USA und ist eine Abkürzung für Director´s and Officer´s Liability Insurance. Sie ist eine Form einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Mitglieder von Leitungs- und Aufsichtsorganen in Unternehmen, also zum Beispiel für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte. Die D&O versichert Unternehmensleiter:innen gegen Haftungsansprüche.

Wenn leitende Angestellte eine Pflichtverletzung begehen und für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden, zahlt die D&O-Versicherung Schadenersatz oder wehrt ungerechtfertigte Forderungen für das Organ ab.

Sie schützt dabei sowohl gegen die Ansprüche Dritter wie etwa Aktionäre und andere Anteilseigner als auch gegen die Ansprüche durch das eigene Unternehmen (Innendeckung und Außendeckung). Die D&O-Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren, um einen unberechtigten Anspruch gegen den Entscheidungsträger abzuwehren. Da Schadenersatzforderungen gegen Manager zumeist streitig sind, ist diese Abwehrfunktion ein ganz wesentlicher Teil des D&O-Versicherungsschutzes.

Die D&O-Versicherung ist für Führungskräfte in Unternehmen besonders sinnvoll, insbesondere, wenn sie nicht Eigentümer dieser Unternehmen sind. Das sind Vorstände, Geschäftsführer sowie Aufsichtsratsmitglieder, die häufig durch weitreichende Entscheidungen und deren Folgen für ihr Unternehmen einem Risiko ausgesetzt sind.

Er/Sie haftet aus einem Anstellungsvertrag heraus. Deswegen gilt Umkehr der Beweislast und das Organ muss sich freibeweisen.

Werden für den Aufsichtsrat keine spezifischen, vom Vorstand getrennten Versicherungsregelungen getroffen, kann dies einen Versicherer in eine Interessenskollision bringen. Der Versicherer, der die D&O-Polizze für das Unternehmen ausstellt, kann seine treuhänderische Pflicht gegenüber Vorstand und Aufsichtsrat nicht gleichzeitig erfüllen.

 

Eine Lösung dafür wäre, dass die Versicherung für den Aufsichtsrat bei einem anderen Versicherer abgeschlossen wird als dem, der operativen Organe im Unternehmen – eine sogenannte Two-Tier-Polizze.

Sollen Vorstand und Aufsichtsrat unabhängig voneinander versichert sein, bietet sich folgende Konstellation an:

  • Tier 1 bei Versicherer A sind nur die Mitglieder des Vorstands versichert.
  • Tier 2 bei Versicherer B sind nur die Mitglieder des Aufsichtsrats versichert.

Der Vorteil dieser Polizze ist, dass jedem Tier seine eigene Versicherungssumme zur Verfügung steht, der Nachteil dieses Two-Tier-Modells ist jedoch, dass es mit höheren Prämien verbunden ist, da auch zwei separate Versicherungssummen im Schadenfall zur Verfügung stehen.

Nein, der Schutz ist auf fahrlässige Pflichtverletzungen begrenzt. Wer dem Unternehmen vorsätzlich Schaden zufügt oder seine Pflichten wissentlich verletzt, genießt keinen Schutz durch seine D&O-Versicherung und muss persönlich haften. Es gibt D&O-Versicherungen, welche einen kleinen Strafrechtsschutzbaustein beinhalten. Darauf sollte sich jedoch kein Manager verlassen. Deswegen empfehlen wir parallel auch den Abschluss einer Managerrechtsschutzversicherung mit einem vollumfänglichen Strafrechtsschutzbaustein.

Die Managerrechtsschutz-Versicherung erweitert den Schutz der D&O-Versicherung. Sie bietet Absicherung in Bereichen, die von der D&O nicht abgedeckt werden, wie z. B. strafrechtliche Verfahren.

Ein umfassender Schutz für Manager entsteht erst durch die Kombination beider Versicherungen. Besonders bei Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen oder strafrechtlichen Vorwürfen ist der Managerrechtsschutz essenziell.

Nein, in diesem Fall haben die versicherten Personen keinen Anspruch. Die Risiken unternehmerischer Entscheidungen kann nicht durch eine D&O-Versicherung ausgelagert werden. Hier handelt es sich um das normale Geschäftsrisiko. Diese Risiken und die finanziellen Folgen müssen Unternehmen selbst tragen.

Eine D&O-Versicherung wird zumeist vom Unternehmen für seine angestellten Manager abgeschlossen. Solche D&O-Firmenversicherungen sind ein Dreiecksgeschäft: Mit dem Abschluss einer Polizze versichert das Unternehmen seine Manager gegen Haftungsansprüche, die es selbst einmal gegen sie geltend machen könnte. Die Versicherung schützt also sowohl den Vertragspartner, die Firma, als auch das Privatvermögen der Manager – die trotz hoher Gehälter die geforderten Summen in aller Regel nicht aus ihrem Privatvermögen bezahlen könnten.

 

Es gibt jedoch auch die persönliche D&O-Polizze. Dort schließt das Organ die Versicherung ganz persönlich für sich und seine Mandate in den diversen Unternehmen ab. Der Vorteil dabei ist, dass die Versicherungssumme dem versicherten Organ alleine zur Verfügung steht und nicht durch andere mitversicherte Personen geschmälert werden kann.

Die Prämien hängen von Faktoren wie Unternehmensgröße, Branche und Deckungssumme ab. Die D&O-Versicherung bietet essenziellen Schutz für Manager und Führungskräfte, daher überwiegt der Nutzen bei weitem. 

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