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Wichtige Änderungen im KFZ-Versicherungsrecht: Was Sie wissen müssen

Newsletter 1-2025

Die Änderung des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetzes (KHVG) durch das Kraftfahr-Versicherungsrechts-Änderungsgesetz (KraftVerÄG 2023) hat maßgebliche Auswirkungen für Versicherungsnehmer und Versicherer.

Hintergrund

Bis zur Gesetzesänderung war es gängige Praxis, dass Versicherungsnehmer durch den Abschluss einer KFZ-Haftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung umfassend geschützt waren. Trotz gelegentlicher Streitigkeiten, welche Versicherung im Schadensfall zur Anwendung kommt, war es in aller Regel so, dass eine der beiden Versicherungen deckungspflichtig ist.

Kfz-Ausschluss erweitert

Bisher konnte der KFZ-Haftpflichtversicherer gemäß § 4 Abs 1 Z 4 KHVG nur „die Verwendung des versicherten Fahrzeugs als ortsgebundene Kraftquelle oder zu ähnlichen Zwecken“ vom Versicherungsschutz ausnehmen. In der neuen Regelung gilt der Ausschluss für die „Verwendung des versicherten Fahrzeugs, wenn diese Verwendung zum Unfallzeitpunkt nicht seiner Funktion als Beförderungsmittel entspricht, unabhängig von den Merkmalen des Fahrzeugs, dem Gelände oder der Tatsache, ob es sich in Bewegung befindet oder nicht“.

Auswirkungen

Diese neue, weitreichendere Formulierung in den Bedingungen könnte zu entsprechenden Deckungslücken führen. Insbesondere prognostizieren Versicherungsexperten Streitigkeiten darüber, ob bestimmte Fahrzeuge wie Kehrmaschinen oder Mähdrescher noch als Beförderungsmittel im Sinne des neuen Ausschlusses gelten. Diese Fahrzeuge sind keine ortsgebundenen Kraftquellen und somit nicht durch die Betriebshaftpflichtversicherung gedeckt.

Branchenrecherchen zeigen, dass die Umsetzung nunmehr rasch von den Versicherern vollzogen wird. Musterbedingungen vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs (VVO) wurden bereits Ende des vergangenen Jahres veröffentlicht.

Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die bislang wenig beachtete Änderung des KHVG, zu weitreichenden Folgen im Hinblick auf Deckungslücken zwischen KFZ-Haftpflichtversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung führen könnte. Die konkreten Auswirkungen auf die Versicherungsgemeinschaft werden sich spätestens mit den ersten Entscheidungen des OGH zeigen.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser KFZ-Experte Markus Mühlberger gerne zur Verfügung.

Ihr Ansprechpartner

  • Über 10 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche
  • Gelernter Speditionskaufmann mit über 15-jähriger Erfahrung im Speditionsbereich
  • Kernkompetenz: Logistik-, Verkehrshaftungs- und Transport-Versicherung, Kfz- und Flottenversicherung
  • Prokurist seit 2021