Incoterms® 2010 und 2020 – was hat sich geändert?
Newsletter 1-2020
Auf den ersten Blick auffällig sind in den Incoterms® 2020 die aktualisierten Anwendungshinweise, die jetzt in Form von erläuternden Kommentaren jeder einzelnen Incoterms-Klausel beigefügt werden und eine veränderte Reihenfolge der Incoterms-Klauseln, die die Punkte Lieferung und Gefahrentragung hervorheben.
Abgesehen von diesen allgemeinen Änderungen gab es auch einige wesentliche inhaltliche Veränderungen in den Incoterms® 2020 gegenüber den Incoterms® 2010:
Konnossemente mit An-Bord-Vermerk und der Incoterms-Klausel FCA
- Bei Transporten inkl. Seefracht wird immer wieder (meist von Banken aus einem Akkreditiv) ein B/L mit An-Bord-Vermerk (Bordkonnossement) verlangt.
- FCA-Lieferungen sind jedoch schon vor der Verladung an Bord eines Schiffes abgeschlossen.
- NEU: Option, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement auszustellen, sobald die Ware tatsächlich an Bord ist.
Die Positionierung der Kosten innerhalb des Regelwerk
- Bisher erfolgte die Zuteilung der Kosten in unterschiedlichen Regelungspunkten der jeweiligen Incoterms®.
- NEU: sämtliche Kostenelemente sind nunmehr vollständig in A9/B9 zusammengefasst.
Verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes in CIP und CIF
- Bislang war der Verkäufer bei CIP und CIF verpflichtet, zumindest die Mindestdeckung gemäß ICC Form C für den Transport zu versichern – Folge: zahlreiche Schäden waren nicht gedeckt!
- NEU: bei CIP muss der Verkäufer nunmehr für Versicherungsschutz gemäß ICC Form A (All Risk) sorgen.
- Bei CIF bleibt die Mindestdeckung gemäß ICC Form C bestehen.
- Vertragliche Änderungen sind möglich.
Organisation des Transports mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in FCA, DAP, DPU und DDP
- Bei E-, F- und D-Klausen nunmehr „Organisation des Transportes“ ausreichend – eigene Transportmittel erlaubt!
- C-Klauseln verlangen hingegen ausdrücklich den Abschluss eines Beförderungsvertrages – eigene Transportmittel sind nicht erlaubt, soweit nicht anders vereinbart.
Der Wegfall der bisherigen Klausel DAT und Neuaufnahme der Klausel DPU
- Delivered at Terminal (DAT) als Entladeklausel erzeugte Unklarheit, was ein „Terminal“ ist und ob man diese Klausel auch abseits von Terminals – z. B. beim Käufer – verwenden kann.
- NEU: DPU (Delivered at Place Unloaded) – Durch die Entfernung des Begriffes Terminal ist jetzt klargestellt, dass diese Klausel an jedem vereinbarten Ort möglich ist.
Neuaufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und -kosten
- Sicherheitsaspekte sind in den letzten Jahren zunehmend aufgekommen.
- NEU: sicherheitsbezogene Anforderungen sind nun ausdrücklich geregelt.
Neue erläuternde Kommentare für Nutzer
- Vor jeder Incoterms-Klausel werden die wesentlichen Inhalte erläutert.
- Geben Tipps für die Wahl der passenden Incoterms-Klausel.
- Wann macht die jeweilige Klausel Sinn?
- Sind aber nicht Teil der Regeln selbst, sondern dienen nur der Auslegung.
- Unterstützen mit Grafiken.
- Kosten/Risikoübergang und Ausfuhr/Einfuhr.
Für nähere Informationen wenden Sie sich an Ihren persönlichen Kundenbetreuer oder vereinbaren Sie direkt einen Termin mit uns.