Wer zahlt, wenn der Baum fällt?

Newsletter 1-2022

Die letzten Sturmereignisse brachten unzählige Sachschäden mit sich. Die Frage, wer nun für die Schäden aufkommt und welche Versicherung zuständig ist, drängt sich auf.
 

Was ist überhaupt ein Sturm im Sinne der Versicherungsbedingungen?

Per Definition ist ein Sturm eine wetterbedingte Luftbewegung, deren Geschwindigkeit am Versicherungsort mehr als 60 Kilometer je Stunde beträgt.

Für Schäden am Auto oder am Gebäude, wenn ein umgeknickter Baum oder ein herabgefallener Ast diese verursacht hat, sind verschiedene Versicherungen zuständig. 

Der Schaden am Auto

Der Schaden am Auto wird von der Kfz-Kaskoversicherung gedeckt. Wer nur haftpflichtversichert ist, kann mit keiner Ersatzleistung rechnen.

Der Schaden am Gebäude

Für den Schaden am Gebäude oder am Dach ist die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung zuständig.

Mögliche Ersatzpflicht des Baumbesitzers?

Ob eventuell der Baumbesitzer zur Schadenersatzleistung verpflichtet ist und für die entstandenen Schäden verantwortlich gemacht werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.

Die gesetzliche Haftung richtet sich nach § 1319 ABGB. Die Haftung wird jedoch von der ständigen Rechtsprechung verneint, wenn der Schaden auf höhere Gewalt, also bspw. ein Sturmereignis, zurückzuführen ist und der umgestürzte Baum gesund war.

Ungeachtet der Haftungsfrage gelten im Rechtsstreit die allgemeinen Regeln der Schadenersatzberechnung, das heißt nur Ihre eigene Sachversicherung bietet Ihnen Versicherungsschutz zum Neuwert.

Um sich daher vor unliebsamen und langwierigen Auseinandersetzungen mit Nachbarn und Baumbesitzern zu schützen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer entsprechenden Kfz-Kasko- bzw. Gebäude- und Inhaltsversicherung. Sprechen Sie mit Ihrem Kundenbetreuer.